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Italienisches Gesetz verbietet File-Sharing

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21 Jahre 6 Monate her #15574 von Kater Carlo
Italienisches Gesetz verbietet File-Sharing wurde erstellt von Kater Carlo
www.heise.de/newsticker/data/ola-04.06.03-000/

Die italienische Polizei durchkämmt -- dank eines neuen Gesetzes -- zurzeit E-Mails von Personen, die des illegalen File-Sharing verdächtigt werden, berichtet das Wall Street Journal. Gegenüber dem Register erklärte der Mailänder Polizeichef Mauro Piccinni allerdings, derzeit würden lediglich 200 Verdächtigte verfolgt, die über das Internet illegal Raubkopien von CDs angeboten hätten. Die Guardia di Finanza hat mittlerweile ein eigenes Statement herausgegeben, in dem sie die Angaben von Piccinni bekräftigt.

Das neue Gesetz ist die italienische Umsetzung zur jüngst in Kraft getretenen EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums, die auch in Deutschland in ein neues Gesetz gegossen wurde. Im italienischen Gesetz sind Geldstrafen bis zu einer Höhe von 1032 Euro vorgesehen; damit ist auch zumindest theoretisch die Grundlage geschaffen für ein hartes Durchgreifen gegen die besonders von der Film- und Musikindustrie geächteten Internet-Tauschbörsen. Man habe sich für diese rigorose Regelung entschieden, weil "alles, was im Internet geschieht, gefährlicher ist", erklärt Luciano Daffarra, Rechtsanwalt und Mitglied der italienischen Antipiraterie-Vereinigung Federazione Anti-Pirateria Audiovisiva (FAPAV). "Wenn dieses Gesetz richtig angewendet wird, trüben sich die Aussichten der Piraten drastisch", meinte Daffarra.

Das Gesetz erlaubt es jedem Nutzer, Musik und Filme aus dem Internet zum privaten Gebrauch herunterzuladen, verbietet aber den Tausch mit anderen Nutzern. Außerdem sieht es Abgaben auf CD-ROM-Rohlinge und Videocassetten vor. Auch die Umgehung von Kopierschutzmechanismen steht fortan unter Strafe. Stefano Maffulli, Vorsitzender des italienischen Verbands der Free Software Foundation Europe (FSFE) kritisiert das neue Gesetz. Nicht zuletzt ist das Gesetz wohl auch ein Schock für die Verbraucher: Die Abgabe auf CDs wurde von 8 Euro-Cent auf 29 angehoben, die für CD-ROMs von 5 Euro-Cent auf 23 und die für Videocassetten von 6 Euro-Cent auf 29. (ola/c't)



Der deutsche Gesetzgeber hat übrigens nichts dazu im neuen Urheberrechtsgesetz vorgesehen. Aus Filesharing-Netzen herunterzuladen wäre also weiterhin nicht strafbar, wohl aber das öffentliche Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik über Filesharing.

Da man normalerweise sowohl downloaded als auch selbst Musik zum Download anbietet ist aber in der Praxis jeder P2P-User in der Illegalität.

Carlo

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